FAQ

Prozedere

Über was wird abgestimmt?

Die Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger stimmen darüber ab, ob das Bundesland Baden-Württemberg den Finanzierungsvertrag für das Bahnprojekt Stuttgart 21 kündigen soll. Dies wür-de vermutlich das Aus für das Bauvorhaben bedeuten. Dazu wird den Bürgern ein S21-Kündigungsgesetz zur Abstimmung vorgelegt.
Wer mit JA stimmt, stimmt für die Vertragskündigung und den Ausstieg aus Stuttgart 21. Wer mit NEIN stimmt, stimmt gegen die Kündigung und für den Weiterbau des Bahnprojekts.

Wer ist abstimmungsberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die auch bei einer Landtagswahl wählen dürften, d.h. Sie können abstimmen, wenn sie

  • Deutsche/r im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen (Stichtag 27. August),
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Wo kann ich abstimmen?

Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde abstimmungsberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetra-gen. Falls Sie die Benachrichtigung zur Abstimmung nicht bekommen haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.

Ist der Vorschlag verbindlich? Was besagt das Quorum?

In Baden-Württemberg ist das Ergebnis einer Volksabstimmung erst dann gültig, wenn mindestens ein Drittel aller Abstimmungsberechtigten (2,5 Millionen von insgesamt 7,8 Millionen) der Vorlage zuge-stimmt hat (Zustimmungsquorum).

Allgemeines

Was kostet die Volksabstimmung?

Die Landesregierung beziffert die Kosten für die Abstimmung auf rund 10 Millionen Euro.

Wo kann ich mich neutral informieren?

Eine umfangreiche Liste mit vielen Links finden Sie auf dieser Seite unter Positionen zu S21. Darüber hinaus hat die Landeszentrale für politische Bildung viele Fakten in einem Artikel zusammengestellt, der regelmäßig aktualisiert wird (Artikel „Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27. November 2011“).

Politik

Ist die SPD nun für oder gegen S21?

In der SPD finden sich Befürworter wie Gegner zu S21. Als SPD stehen wir mehrheitlich zum Projekt Stuttgart 21 und seinen großen Chancen (Ulmer Erklärung). Allerdings: Kein Bauvorhaben, kein Infrastrukturprojekt ist es wert, dass eine Gesellschaft ihren inneren Zusammenhalt verliert. Und gerade weil es in unserer Partei Vertreter beider Lager gibt, kommt besonders der SPD die Aufgabe zu, zwischen diesen eine Brücke zu bauen. Deswegen stehen wir für die Idee der Volksabstimmung.

Von wem stammt die Idee der Volksabstimmung?

Der SPD-Landesvorsitzende Nils Schmid hat im September 2010 die Volksabstimmung auf den Weg gebracht. Details hierzu finden Sie unter Chronik.