Direkte Demokratie
Die direkte Demokratie bezeichnet eine Regierungsform, bei der Abstimmungsberechtigte (zu unterscheiden von Wahlberechtigten) in Form von Abstimmungen bei Erzielen verfassungsmäßig vorgeschriebener Mehrheiten über Sachfragen entscheiden und an der Gesetzgebung eines Landes mitwirken können.
Konkret heißt dass, dass Bürger durch Einbringen von Volksinitiativen und Volksbegehren (in Deutschland) oder ohne diese (z.B. in der Schweiz) Volksentscheide herbeiführen können. Soll das Volk über von einem nationalen oder regionalen Parlament vorgelegte Gesetzentwürfe entscheiden, so ist von einem Referendum die Rede.
Direkte und indirekte Demokratie
Während in einer direkten Demokratie per Volksentscheid (in der Schweiz Volksabstimmung) direkt über Sachfragen, Gesetze oder Verfassungsänderungen entscheiden werden kann, übertragen in einer indirekten Demokratie (oder repräsentativen Demokratie) die Bürger ihre politische Entscheidungsbefugnis auf Repräsentanten, die möglichst im Sinne ihrer Wähler an der Gesetzgebung mitwirken. In Deutschland sowie in den meisten anderen europäischen Ländern sind das die Abgeordneten des Bundestages, die in der Ausübung ihres Mandats ausschließlich ihrem Gewissen unterworfen sind.
Direkte Demokratie in Deutschland
In Deutschland ist die direkte Demokratie nur schwach ausgeprägt und auf Bundesebene (mit Ausnahme der Neuregelung des Staatsgebiets und der Ersetzung des Grundgesetzes nicht vorgesehen).
Die Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer sehen hingegen sehr wohl Volksentscheide vor, die, auch aufgrund hoher gesetzlicher Hürden (Quoren für Zustimmung und Beteiligung) in der Praxis aber kaum stattfinden.
Lediglich auf Kommunal- bzw. Gemeindeebene werden Bürger in Form als Bürgerentscheide bezeichneter Abstimmungen an der lokalen Gesetzgebung beteiligt.
Direkte Demokratie in der Schweiz
Die Schweiz gilt vielen als Inbegriff der direkten Demokratie. Während in den meisten anderen demokratischen Ländern die politische Entscheidungsfindung durch politische Repräsentanten (Abgeordnete) stattfindet, haben sogenannte Stimmbürger (Stimmberechtigte bei Wahlen und Volksentscheiden/Referenden) auf Gemeinde-, Kantonal- bis hin zur Bundesebene in Form direkter Abstimmungen politisches Mitbestimmungsrecht.
Die starke Ausprägung der direkten Demokratie in der Schweiz ist vor allem historisch zu erklären und hat ihre Wurzeln in seit jeher im Selbstverständnis der Schweizer verankerten Selbstbestimmung und Selbstverwaltung der Gemeinden. Vor allem mit dem Zusammenschluss von Landwirten in der ländlich geprägten Schweiz bzw. Zünften in den Städten ist der Schweizer Föderalismus zu erklären. Nicht umsonst bezeichnet sich die Schweiz selbst als Eidgenossenschaft.
Direkte Demokratie in anderen Ländern
In jüngster Zeit ist auch in anderen Ländern der Versuch unternommen worden, per Volksbefragung fundamentale politische Entscheidungen herbeizuführen.
Zu nennen sind vor allem das Unabhängigkeitsreferendum in Schottland vom 18. September 2014 sowie das als „Volksbefragung über die politische Zukunft Kataloniens 2014“ von der katalanischen Regionalregierung am 9. November 2014 durchgeführte Referendum, in dem inoffiziell über die Unabhängigkeit Kataloniens entschieden werden sollte. Letzteres entbehrte im Gegensatz zum schottischen Unabhängigkeitsreferendum jedoch der gesetzlichen Grundlage und besitzt trotz großer Zustimmung (80 %) keine rechtliche Gültigkeit.